Heiraten in Las Vegas
Informationen zur Hochzeit in Las Vegas aus dem Schreiben von Andreas Adrian, Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland:
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Grundsätzliches:
Mindestalter:

Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des Minderjährigen und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen. Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im Staat Nevada nicht zulässig.

Urkunden:

Es brauchen keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) vorgelegt werden. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen Eheschließung eines oder beider Partner sind Grund (Scheidung, Tod etc.), Datum und Ort der Auflösung beim Beantragen der Heiratserlaubnis anzugeben.

Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung:
Eine in Nevada geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, dass:

  1. beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und
  2. die Ehe formwirksam nach dem Recht von Nevada geschlossen wurde.

Bei der Anerkennung der Heiratsurkunde durch deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet werden:

Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Diese "certified copy of the marriage certificate" muß erst beim "County Recorder" des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde, gegen eine Gebühr von 15,- US-$ beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens (Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte "Apostille" (Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen.

Falls erwünscht, kann nach der Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt die Anlegung eines Familienbuchs beantragt werden. Das Generalkonsulat hat die Erfahrung gemacht, daß der deutsche Standesbeamte in diesen Fällen häufig neben der Heiratsurkunde die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratserlaubnis (Affidavit) verlangt (Gebühr 7.- US-$).

Bei Selbstbestellung:

County Recorder:
Clark County Recorder
500 S. Grand Central Parkway, P.O. Box 551510
Las Vegas, Nevada 89155 ,www.co.clark.nv.us

Die Gebühren sind bar oder als "money order" zu begleichen. Es kann gleichzeitig auch die Apostille beantragt werden. Dafür ist eine gesonderte "money order" in Höhe von 20 US $ beizufügen. Die Bearbeitung daür kann 2 – 3 Monate betragen, eine bevorzugte Bearbeitung ist gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr von 75 US $ möglich. Ausführliche Informationen hierzu sind über http://secretaryofstate.biz/notary/apostille.htm zu erhalten.

Bei Bestellung über den Honorarkonsul:

Andreas Adrian
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
4815 W. Russell Road, Suite 10 J
Las Vegas, Nevada 89118
Tel: (001-702) 873-6717
Fax: (001 702) 873-9694
E-Mail: consul@vegasresidences.com.

Herr Adrian ist befugt gegen eine Gebühr alle Dokumente für Sie zu besorgen.

1. Schritt: Heiratserlaubnis
Die Verlobten müssen gemeinsam mit Reisepaß im Büro für Heiratsgenehmigungen (Marriage License Bureau) vorsprechen und die Erteilung der Heiratserlaubnis (marriage license) beantragen. Die Gebühr für die Erteilung der Heiratserlaubnis beträgt 60,- US-$ und muß bar bezahlt werden. Sie erhalten sofort Ihre Heiratsgenehmigung.

Marriage License Bureau
201 S. Clark Street 201 East Clark Avenue
Las Vegas, Nevada 89155
Tel.: (702) 671-0600
Öffnungszeiten: Täglich von 8:00 bis 24:00 (einschliesslich Samstag und Sonntag)

2. Schritt: Eheschließung
Die Eheschließung kann entweder vom Standesbeamten (Commissioner of Civil Marriages) oder einer staatlich befugten Person in einer "wedding chapel" vorgenommen werden. Vorgeschrieben ist die Anwesenheit mindestens eines Zeugens. Zivile und religiöse Trauungen entfalten in Nevada die gleiche Rechtskraft.

Wenn Sie keine "Wedding Chapel" mit der Hochzeit beauftragen, so können Sie den Commissioner of Civil Marriages beauftragen die Trauung durchzuführen.

Commissioner of Civil Marriages
Heiraten in Las Vegas
309 S. Third Street, Erdgeschoss
Öffnungszeiten: Täglich von 8:00 bis 22:00 (einschliesslich Samstag und Sonntag)
Die Gebühr für die Trauung beträgt 50,- US-$.

Die Gebühren der Wedding Chapels richten sich nach den Wünschen der Eheschließenden, belaufen sich aber mindestens auf 95,- US-$. Eine Liste der Wedding Chapels führt die Las Vegas Convention and Visitor Authority unter www.vegasfreedom.com oder www.lvchamber.com

3. Schritt: Eintragung Ihrer Eheschliessung in Deutschland
Zur Eintragung einer Eheschliessung in Deutschland werden drei Urkunden verlangt.

  1. Beglaubigte Kopies des registrierten Trauscheines.
  2. Apostille des Staatssekretär in Carson City (Anbringung der "Apostille" auf den registrierten Trauschein).
  3. Beglaubigte Kopie des Affidavit zur Ausstellung der Heiratserlaubnis. (Diese Urkunde hat die Unterschriften des Brautpaares, das für Deutschland wichtig ist).

Sie können die 3 Dokumente über unser Büro bestellen für eine Gesamtgebühr von $93.00.

In vielen Fällen wird ebenfalls eine Übersetzung verlangt. Diese ist zu einem Aufpreis von $60 erhältlich.

Gebühren:
$15.00 Beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins
$20.00 Apostille des Staatssekretär Carson City, Nevada
$ 7.00 Beglaubigte Kopie des Affidavit
$ 6.00 Porto
$45.00 Bearbeitungsgebühr
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$93.00 Gesamtgebühr (das ist die Grundausstattung / minimum)

zzgl. $60.00 Übersetzung (falls von Ihrem Standesamt gefordert)
zzgl. $75.00 Expressbearbeitung beim Nevada Secretary of State falls gewünscht (falls gewünscht, - verkürzt die Bearbeitungszeit dort von ca. 8 Wochen auf ca. 5 Wochen).

(Ob eine Übersetzung notwendig wird erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt in Deutschland).

Die Gebühren können nur in bar oder mit U.S. Dollar TRAVELER SCHECKS bezahlt werden. Traveler Schecks müssen ausgestellt sein auf "Andreas Adrian, Honorary Consul". Wir akzeptieren keine Euroschecks oder Schecks von europäischen Banken. Sofern Sie Bedenken haben Bargeld per Post zu übersenden, empfehlen wir dass Sie sich bei Ihrer Bank "American Express Traveler Checks" in U.S. Dollar kaufen und der Bestellung beilegen. Es muss darauf geachtet werden dass die Traveler Schecks von Ihnen 2 x unterschrieben sind. Bei Bedenken empfehlen wir die Bestellung per Einschreiben zu übersenden.

Bestellung:
Bei Bestellung aus Deutschland bitte an unten stehende Anschrift übersenden. Das kann ganz unformell geschehen.

A. Auf einem Blatt bitte die folgenden Bestell-Angaben machen:

entweder

$93 Grundausstattung, oder
$168 Grundausstattung mit Expressbearbeitung, oder
$153 Grundausstattung mit Übersetzung, oder
$228 Grundausstattung mit Übersetzung und Expressbearbeitung

B. Geben Sie bitte die Namen beider Eheleute an, Ihre Postadresse, sowie Ihre Telefonnummer und ggfs. Ihre Email Addresse. Die Dokumente werden an Ihre Addresse per Post verschickt.

C. Fügen Sie bitte eine Fotokopie der Heiratsbescheinigung (marriage certificate) Ihrer Bestellung bei. Sollte Ihnen kein Original oder Kopie vorliegen, so nennen Sie bitte das genaü Datum der Eheschliessung, sowie Ihre beiden Namen mit welchen Sie die Ehe beantragt haben, und Registrierungsnummer.

D. Gebühren als Bargeld oder Traveler Schecks.

Alles per Umschlag übersenden an:

Andreas Adrian, Honorary Consul
Federal Republic of Germany
4815 W. Russell Road, Suite 10 J
Las Vegas, NV 89118
U.S.A.

LUFTPOST/AIR MAIL

Bei Bestellungen vor Ort in Las Vegas kommen Sie bitte in unser Büro, während unserer Öffnungszeiten. Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag von 10:00 Uhr morgens bis 12:00 Uhr mittags Ortszeit. Bitte beachten Sie dass wir an allen deutschen und amerikanischen Feiertagen geschlossen haben. Die Bestellung in unserem Büro dauert nur ca. 10 - 15 Minuten.

Sollten Sie in Las Vegas heiraten, und es Ihnen nicht mehr möglich sein während Ihrer Reise in unser Büro zu kommen, so können Sie Ihre Bestellung durch unseren Nachteinwurf in der Eingangstüre jederzeit einwerfen. Oder Sie bestellen per Post nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland.

Nach ca. 8 Wochen haben Sie die Dokumente in Deutschland vorliegen und können bei Ihrem Standesamt die Ehe eintragen lassen.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüssen,

Andreas Adrian, Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Sincerely,

Andreas Adrian, Honorary Consul
Federal Republic of Germany
4815 W. Russell Road, Suite 10 J
Las Vegas, NV 89118
Phone: 702-873-6717
Fax: 702-873-9694
Email: consul@vegasresidences.com
Web: www.germany.info/adrian
Web: www.germany.info/losangeles

Karte mit Übersicht der Wedding Chapels
Bei der Marriage Search von Clark County kann man über den Nachnamen suchen wer wann wen geheiratet hat.
Eine Statistik der jährlich ausgestellten Heiratslizenzen gibt es ebenfalls auf der Website von Clark County.
Bilder:
So sieht das Marriage Certificate aus:
Die Apostille:
Affidavit:
Fotoalbum:
visitvegas.de/fotos_nevada_las_vegas_hochzeit_wedding.php
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